Todesfall
So traurig es ist: Sterben gehört zum Leben. Umso tröstlicher ist es zu wissen, dass das angesparte Altersguthaben nicht einfach verloren geht. Die Pensionskasse sichert Hinterbliebene ab – etwa Ehepartner bzw. Ehepartnerinnen oder eingetragene Partner bzw. Partnerinnen oder Lebenspartner bzw. Lebenspartnerinnen sowie Kinder.
Ein Todesfall ist ein schwerer Einschnitt für die Angehörigen – emotional wie auch finanziell. Umso wichtiger ist es, dass im Ernstfall eine gewisse Sicherheit besteht.
Auf dieser Seite zeigen wir dir, welche Leistungen im Todesfall möglich sind, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen und was du von uns erwarten kannst.