Pensionierung

Manche können sie kaum erwarten und freuen sich auf die neu gewonnenen Freiheiten. Andere wiederum möchten die Pensionierung hinausschieben und weiter berufstätig bleiben. 

Spätestens mit Erreichen des ordentlichen Rentenalters sollten die Versicherten wissen, wie sie ihr angespartes Vorsorgekapital verwenden wollen. Eine Rente beziehen oder das Kapital ganz oder teilweise auszahlen lassen? Kommt eine vollständige oder teilweise vorzeitige Pensionierung infrage – oder wird der Ruhestand sogar hinausgeschoben?

Die Entscheidung hängt von verschiedenen Faktoren ab: von der persönlichen Risikobereitschaft, den familiären Verhältnissen, der finanziellen Gesamtsituation sowie von steuerlichen Aspekten.

Die verschiedenen Möglichkeiten

Ordentliche Pensionie­rung

Die ordentliche Pensionierung bedeutet, dass die versicherte Person ihre Altersleistungen erhält. Das Referenzalter wird am ersten Tag des Monats nach dem 65. Geburtstag erreicht.

Vorzeitige Pensionie­rung

Eine vorzeitige Pensionierung ist frühestens ab dem vollendeten 58. Altersjahr möglich. Eine vorzeitige Pensionierung führt zu einer Kürzung der Rente.

Teil­pen­sio­nie­rung

Auch eine Teilpensionierung in maximal drei Schritten ist möglich, wenn das AHV-pflichtige Jahreseinkommen nach dem 58. Geburtstag reduziert wird. Beim ersten Teilpensionierungsschritt muss die Reduktion mindestens 20 % betragen.

Aufschub der Pensionie­rung

Ein Aufschub ist bei der Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses für maximal fünf Jahre über das Referenzalter hinaus möglich, sofern der Jahreslohn die Eintrittsschwelle erreicht. Während des Aufschubs der Pensionierung werden keine Beiträge mehr erhoben. *

* Die Pensionskasse muss spätestens einen Monat vor dem Referenzalter schriftlich informiert werden. Erfolgt keine Mitteilung, wird die Pensionierung automatisch durchgeführt.

Rente, Kapitalbezug oder Mischform?

Sämtliche Altersleistungen können als Rente, als einmalige Kapitalabfindung oder in Mischform bezogen werden. Die Entscheidung zwischen Rente, Kapitalbezug oder einer Kombination daraus ist weitreichend und will gut überlegt sein. Sie hängt von verschiedenen persönlichen Faktoren ab – dazu zählen insbesondere die familiäre Situation, der individuelle Lebensbedarf, finanzielle Ziele und Wünsche, die Einkommens- und Vermögensverhältnisse sowie die Bereitschaft, das Vermögen eigenständig zu verwalten.

Rente

Zum Zeitpunkt der Pensionierung wird das vorhandene Guthaben, welches nicht als einmaliges Alterskapital bezogen wird, in eine lebenslange Altersrente umgerechnet.

Bei der Pensionierung kann die Höhe der anwartschaftlichen Ehegattenrente auf 100 % oder 33 % der Altersrente gewählt werden. Ohne anderslautende Wahl beträgt die Ehegattenrente 60 % der Altersrente.

Auch ist es möglich, die ersten 10 Jahresrenten als Kapital zu beziehen (=Rentenkapitalvorbezug gemäss Art. 24). Dabei erfolgt in den ersten 10 Jahren keine Auszahlung der Altersrente, erst ab dem 11. Jahr wird die Altersleistung monatlich ausbezahlt.

Für die Umrechnung in eine lebenslange Altersrente werden folgende Umwandlungssätze verwendet:

Pensionierungsalter

Umwandlungssatz ohne Rentenvorbezug

Umwandlungssatz mit Rentenvorbezug

Höhe der anwartschaftlichen Ehegattenrente33 %60 %100 %33 %60 %100 %
583.89 %3.63 %3.34 %3.86 %3.61 %3.32 %
594.00 %3.73 %3.42 %3.96 %3.71 %3.40 %
604.11 %3.82 %3.49 %4.07 %3.80 %3.47 %
614.23 %3.93 %3.58 %4.18 %3.90 %3.55 %
624.36 %4.03 %3.66 %4.30 %4.00 %3.63 %
634.49 %4.15 %3.76 %4.43 %4.12 %3.73 %
644.63 %4.28 %3.87 %4.56 %4.24 %3.83 %
654.80 %4.40 %3.96 %4.71 %4.35 %3.92 %
664.97 %4.55 %4.08 %4.87 %4.49 %4.03 %
675.14 %4.70 %4.20 %5.01 %4.63 %4.14 %
685.32 %4.86 %4.33 %5.17 %4.77 %4.25 %
695.53 %5.04 %4.47 %5.35 %4.93 %4.38 %
705.75 %5.23 %4.63 %5.53 %5.10 %4.51 %

Kapitalbezug

Statt einer monatlichen Rente kann das Altersguthaben ganz oder teilweise als Kapital bezogen werden. Dieser Kapitalbezug führt zu einer lebenslangen Reduktion der Alters- und Hinterlassenenleistungen. Ein (Teil-)Kapitalbezug ist mindestens einen Monat vor der (vorzeitigen) Pensionierung der Pensionskasse schriftlich mitzuteilen. Auf Wunsch des Versicherten kann das Guthaben des Kapitalkontos aber auch ganz oder teilweise in eine lebenslange Altersrente umgewandelt werden.

Bei verheirateten Versicherten ist die Zustimmung des Ehepartners bzw. der Ehepartnerin erforderlich.

Mischform

Möglich ist auch eine freie Kombination aus Renten- und Kapitalbezug: So kann beispielsweise der laufende Lebensunterhalt mit einer lebenslänglichen Rente gedeckt und ein allfälliger Überschuss in Kapitalform bezogen werden.

Ob die Mischform die richtige Lösung ist, hängt von der persönlichen Gesamtsituation ab. Eine frühzeitige Auseinandersetzung mit den eigenen Bedürfnissen und Zielen sowie eine fundierte Beratung sind dabei entscheidend.

AHV-Überbrückungsrente

Wer sich vor dem AHV-Referenzalter pensionieren lässt, hat die Möglichkeit, eine Überbrückungsrente zu beantragen. Diese überbrückt die finanzielle Lücke bis zum Bezug der AHV-Rente. Die Höhe der Überbrückungsrente ist frei wählbar, darf jedoch die maximale AHV-Rente nicht überschreiten. Entsprechend wird das Pensionskassenguthaben reduziert. Im Falle eines vorzeitigen Versterbens wird das verbleibende Guthaben als Todesfallkapital ausbezahlt.

Todesfall

So traurig es ist: Sterben gehört zum Leben. Umso tröstlicher ist es zu wissen, dass das angesparte Altersguthaben nicht einfach verloren geht.

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Invalidität

Wenn die Erwerbsfähigkeit dauerhaft eingeschränkt ist, hat das nicht nur persönliche, sondern auch finanzielle Folgen.

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