Austritt
Ein Stellenwechsel oder die Beendigung eines Arbeitsverhältnisses bedeutet auch den Austritt aus der Pensionskasse. Dabei stellt sich die Frage, was mit dem bis dahin angesparten Vorsorgeguthaben geschieht.
Beim Austritt aus der Pensionskasse wird das Guthaben in der Regel an die Pensionskasse des neuen Arbeitgebers in der Schweiz oder Liechtenstein überwiesen. Besteht keine neue Pensionskasse, kann das Guthaben auf maximal zwei Freizügigkeitskonten bei unterschiedlichen Freizügigkeitsstiftungen oder in eine Freizügigkeitspolice übertragen werden.