Scheidung, Trennung

Eine Scheidung bringt viele Veränderungen mit sich – emotional, organisatorisch und finanziell. Auch das angesparte Vorsorgeguthaben bleibt davon nicht unberührt.

Bei einer Scheidung wird das während der Ehe angesparte Guthaben aus der Pensionskasse in der Regel zwischen den beiden Ehepartnern aufgeteilt. Die berufliche Vorsorge ist damit ein fester Bestandteil des Scheidungsverfahrens.

Auf dieser Seite erfährst du, was mit deiner Pensionskasse im Falle einer Scheidung passiert und wie die Teilung geregelt ist.

Auswirkungen auf deine berufliche Vorsorge

Teilung

Bei der Scheidung wird das erworbene Altersguthaben während der Ehedauer (Heirat bis Datum der Einleitung der Scheidung) beider Ehegatten ermittelt, zusammengezählt und durch zwei geteilt (=Mittelwert).

Der Ehegatte bzw. die Ehegattin mit dem höheren Altersguthaben muss dem Ehegatten bzw. der Ehegattin mit dem tieferen Altersguthaben einen Vorsorgeausgleich leisten. Der Vorsorgeausgleich ist die Differenz zwischen dem effektiven Altersguthaben und dem Mittelwert.

Reduktion des Vorsorgeguthabens

Wird im Rahmen einer Scheidung ein Anteil des Altersguthaben des Versicherten zugunsten des geschiedenen Ehegatten übertragen, reduziert sich das Vorsorgeguthaben des Versicherten und dessen Alters- und Invalidenleistungen entsprechend.

Ein Wiedereinkauf infolge Ehescheidung ist jederzeit möglich.

Häufig gestellte Fragen

Wohneigentum

Unter welchen Voraussetzungen können Vorsorgegelder aus der Pensionskasse für den Kauf von selbstbewohntem Wohneigentum eingesetzt werden?

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Heirat, Partnerschaft

Mit der Eheschliessung ändern sich nicht nur persönliche Lebensverhältnisse, sondern oft auch die Ansprüche in der beruflichen Vorsorge.

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