Eintritt

Der Beitritt zur Pensionskasse erfolgt am 1. Januar des Jahres, in dem die versicherte Person 18 Jahre alt wird. Ab diesem Zeitpunkt besteht der Versicherungsschutz für die Risiken Tod und Invalidität. Ab dem 1. Januar nach dem 24. Geburtstag beginnt zusätzlich die Altersvorsorge.

Die Voraussetzungen für die Aufnahme sind:

  • Ein unbefristetes Arbeitsverhältnis oder
  • Ein befristetes Arbeitsverhältnis mit einer Dauer von mehr als drei Monaten sowie
  • Ein jährliches Mindestgehalt von CHF 22'680

Vorgehen

  • Beim Eintritt in die Pensionskasse sind sämtliche Freizügigkeitsleistungen aus früheren Vorsorgeverhältnissen auf die Pensionskasse der Zuger Kantonalbank zu übertragen                                                                                      (Zuger Kantonalbank, IBAN: CH81 0078 7000 0719 6400 7)
  • Dies umfasst auch Freizügigkeitskonten und -policen
  • Die eingebrachten Freizügigkeitsleistungen werden dem Altersguthaben im Rentenplan verbucht
  • Beim Eintritt ist ein Gesundheitsfragebogen auszufüllen und einzureichen
  • Die definitive Aufnahme in die Pensionskasse der Zuger Kantonalbank erfolgt nach Abschluss der Gesundheitsprüfung und wird schriftlich bestätigt