Eintritt
Der Beitritt zur Pensionskasse erfolgt am 1. Januar des Jahres, in dem die versicherte Person 18 Jahre alt wird. Ab diesem Zeitpunkt besteht der Versicherungsschutz für die Risiken Tod und Invalidität. Ab dem 1. Januar nach dem 24. Geburtstag beginnt zusätzlich die Altersvorsorge.