Wohneigentum

Der Traum vom Eigenheim ist für viele ein zentrales Lebensziel – doch oft stellt die Finanzierung eine grosse Herausforderung dar. Unter bestimmten Voraussetzungen können Vorsorgegelder aus der Pensionskasse für den Kauf von selbstbewohntem Wohneigentum eingesetzt werden.

Die berufliche Vorsorge kann so einen wichtigen Beitrag zur Finanzierung leisten. Gleichzeitig sollte gut überlegt werden, wie sich ein solcher Schritt auf die Altersvorsorge auswirkt.

Auf dieser Seite erfährst du, welche Möglichkeiten bestehen, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen und worauf du bei der Nutzung von Pensionskassengeldern für Wohneigentum besonders achten solltest.

 

Was sind die Voraussetzungen und wofür kann ich einen Vorbezug verwenden?

Voraussetzungen

  • Im Rahmen der Wohneigentumsförderung dürfen die Vorsorgeguthaben nur für selbstbewohntes Eigenheim verwendet werden
  • Verheiratete Personen oder Personen, welche in eingetragenen Partnerschaften leben, benötigen eine schriftliche Zustimmung des Ehegatten bzw. der Ehegattin oder des eingetragenen Partners bzw. der eingetragenen Partnerin
  • Ein Vorbezug ist nur alle fünf Jahre möglich
  • Der Mindestbezug beträgt CHF 20'000

Verwendungszweck

  • Erwerb und Erstellung von Wohneigentum
  • Beteiligungen an Wohneigentum
  • Amortisation bestehender Hypotheken
  • Erwerb von Anteilen an Wohnbaugenossenschaften
  • Umbau und Renovation

Die zwei grundlegenden Arten des WEF-Vorbezugs

Vorbezug

Durch einen Vorbezug von Guthaben aus der Pensionskasse steht mehr Eigenkapital zur Verfügung, wodurch die Finanzierung eines Eigenheims erleichtert wird. Gleichzeitig kann dank des höheren Eigenkapitals die Hypothek reduziert werden, was zu tieferen Hypothekarzinsen führt. Allerdings entsteht bei einem Vorbezug eine Vorsorgelücke. Aus diesem Grund sollte der vorbezogene Betrag bis zur Pensionierung zurückbezahlt werden oder eine private Vorsorgelösung gefunden werden, welche die Lücke ausgleicht. Ist dies nicht der Fall, so richtet die Pensionskasse bei der Pensionierung tiefere Leistungen aus. Ein Vorbezug der Altersleistungen für Wohneigentum ist alle fünf Jahre möglich und beträgt mindestens 20’000 Franken (Ausnahme für den Erwerb von Anteilsscheinen an Wohnbaugenossenschaften). Solange ein Vorbezug für Wohneigentumsförderung nicht zurückbezahlt ist, dürfen keine freiwilligen Einkäufe getätigt werden.

Verpfändung

Anstatt Kapital aus der Pensionskasse zu beziehen, ist auch eine Verpfändung des Altersguthabens möglich. Dabei werden die Vorsorgegelder gegenüber der Bank verpfändet, welche im Gegenzug den Hypothekenbetrag um die verpfändete Summe erhöht. Dies ermöglicht zusätzliches Fremdkapital für den Kauf von Wohneigentum.

Die Konditionen für eine Verpfändung sind ähnlich wie beim Vorbezug. Im Unterschied dazu bleibt das Altersguthaben bei einer Verpfändung in der Pensionskasse – der Versicherungsschutz sowie die Altersleistungen bleiben somit vollständig erhalten. Zudem fallen keine Kapitalbezugssteuern an, da das Geld der Bank lediglich als Sicherheit dient, auf die sie im Notfall zugreifen kann.

 

Was sind die Vor- und Nachteile?

Vorbezug

+ Höheres Eigenkapital
+ Tiefere Hypothek und daher tiefere Hypothekarzinsen
– Bezogenes Kapital muss versteuert werden
– Tiefere Altersleistungen, auch durch Zins- und Zinseszinsausfall
– Leistungseinbussen bei Invalidität oder Tod
– Wiedereinzahlungspflicht bei Verkauf der Immobilie
– Keine Einkäufe in die Pensionskasse möglich, solange der Vorbezug nicht zurückgezahlt ist

Verpfändung

+ Keine Leistungseinbussen bei der Pensionskasse (sofern Verpfändung wieder aufgehoben wird)
+ Weniger Eigenmittel können eingesetzt werden
+ Keine Kapitalbezugssteuern
+ Einkäufe in die Pensionskasse bleiben möglich
– Höhere Wohnkosten durch höhere Hypothekarzinsen
– Nur möglich, wenn Tragbarkeit bei höheren Zinsen gewährleistet ist
– Risiko der Pfandverwertung

Heirat, Partnerschaft

Mit der Eheschliessung ändern sich nicht nur persönliche Lebensverhältnisse, sondern oft auch die Ansprüche in der beruflichen Vorsorge.

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Scheidung, Trennung

Eine Scheidung bringt viele Veränderungen mit sich – emotional, organisatorisch und finanziell. Auch das angesparte Vorsorgeguthaben bleibt davon nicht unberührt.

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