Invalidität

Ein Unfall oder eine schwere Krankheit kann das Leben von einem Tag auf den anderen verändern. Wenn die Erwerbsfähigkeit dauerhaft eingeschränkt ist, hat das nicht nur persönliche, sondern auch finanzielle Folgen.

Die Pensionskasse leistet in solchen Fällen einen wichtigen Beitrag zur finanziellen Absicherung. Je nach Invaliditätsgrad haben Versicherte Anspruch auf eine Invalidenrente. Zusätzlich können eine Invaliden-Zusatzrente sowie eine Invaliden-Kinderrente gewährt werden.

Auf dieser Seite erfährst du, wie die berufliche Vorsorge bei Invalidität greift, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen und welche Schritte im Ernstfall wichtig sind.

Wann habe ich Anspruch auf eine Invalidenrente?

Die Definition von Invalidität

Invalidität liegt vor, wenn eine Person aufgrund von Krankheit oder Unfall vor dem ordentlichen Pensionierungsalter über einen längeren Zeitraum teilweise oder vollständig erwerbsunfähig ist. Der Invaliditätsgrad wird von der Invalidenversicherung (IV) festgelegt und bestimmt den Anspruch auf Leistungen.

Anspruch auf Invalidenrente

Versicherte, die von der Invalidenversicherung (IV) mit einem Invaliditätsgrad von mindestens 40 % eingestuft werden, haben Anspruch auf eine Invalidenrente.

Höhe der Rente

Die Höhe der Rente hängt vom Invaliditätsgrad ab:

  • 100 % der Rente bei einem Invaliditätsgrad von mindestens 70 %
  • 25 % der Rente bei einem Invaliditätsgrad von 40 %

Häufig gestellte Fragen

Pensionierung

Spätestens mit Erreichen des ordentlichen Rentenalters sollten die Versicherten wissen, wie sie ihr angespartes Vorsorgekapital verwenden wollen.

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Todesfall

So traurig es ist: Sterben gehört zum Leben. Umso tröstlicher ist es zu wissen, dass das angesparte Altersguthaben nicht einfach verloren geht.

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