Rentenbonus
Gemäss dem vom Stiftungsrat verabschiedeten «Reglement zum Sanierungs- und Beteiligungskonzept» werden ab einem Deckungsgrad von 120 % per Jahresende die legitimierten Rentner an den freien Mitteln beteiligt. Die Rentnerinnen und Rentner werden je nach relevantem Umwandlungssatz zum Zeitpunkt der Pensionierung in verschiedene Gruppen eingeteilt. Die Rentengruppen mit dem tiefsten Umwandlungssatz werden zuerst beteiligt.
Die Beteiligung kann mittels Rentenbonus oder Rentenerhöhung erfolgen. Der Stiftungsrat entscheidet situativ über die Beteiligungsform.
Falls sich der Stiftungsrat für einen Rentenbonus entscheidet, orientiert er sich an der Höhe des Deckungsgrades.
120.0 – 122.5 % | 2.5 % Rentenbonus |
122.5 – 125.0 % | 3.0 % Rentenbonus |
> 125.0 % | 4.0 % Rentenbonus |