Meldung Todesfall

Die Meldung eines Todesfalls hat schriftlich unter Beilage eines amtlichen Todesscheines und – bei verheirateten Personen – einer Kopie des Familienbüchleins zu erfolgen.

Anschliessend klären wir ab, ob Hinterlassenenleistungen oder ein einmaliges Todesfallkapital fällig ist. Dafür werden weitere Unterlagen eingefordert. Die Rentenauszahlung erlischt per Ende des Todesmonats.

Todesfall

So traurig es ist: Sterben gehört zum Leben. Umso tröstlicher ist es zu wissen, dass das angesparte Altersguthaben nicht einfach verloren geht.

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