Meldung Todesfall
Die Meldung eines Todesfalls hat schriftlich unter Beilage eines amtlichen Todesscheines und – bei verheirateten Personen – einer Kopie des Familienbüchleins zu erfolgen.
Anschliessend klären wir ab, ob Hinterlassenenleistungen oder ein einmaliges Todesfallkapital fällig ist. Dafür werden weitere Unterlagen eingefordert. Die Rentenauszahlung erlischt per Ende des Todesmonats.