Organisation der Vermögensverwaltung

Der Stiftungsrat als oberstes Organ trägt die Verantwortung für die Vermögensanlage. Die Anlage des Vermögens wird im Rahmen des Anlagereglements vom fünfköpfigen Anlagekomitee überwacht. Das Anlagekomitee wird vom Stiftungsrat gewählt und besteht aus je einem Arbeitnehmer- und einem Arbeitgebervertreter des Stiftungsrats, je einem Wertschriften- und Immobilienexperten und einem externen Anlagespezialisten.

Die Verwaltung der Wertschriften erfolgt einerseits aufgrund eines Vermögensverwaltungsauftrages durch die Abteilung Fixed Income & Multi Asset der Zuger Kantonalbank. Den Bereich Immobilien indirekt und Infrastruktur verantwortet das Anlagekomitee. Die sechs direkt gehaltenen Liegenschaften werden im Rahmen des Bewirtschaftungs- und Portfoliomanagementvertrages durch die Abteilung Immobilienbewirtschaftung der Zuger Kantonalbank betreut und bewirtschaftet.