Organisation
Die Leitung der Pensionskasse obliegt dem Stiftungsrat. Er besteht aus sechs Mitgliedern, wovon die Hälfte durch die Zuger Kantonalbank bestimmt wird. Die übrigen Mitglieder werden von den Versicherten gewählt. Die Amtszeit beträgt vier Jahre, wobei eine Wiederwahl möglich ist. Die gewählten Arbeitnehmervertreter scheiden mit dem Ende des Arbeitsverhältnisses aus dem Stiftungsrat aus.