Rentenauszahlungen

Die Rentenauszahlungen erfolgen monatlich, jeweils am 24. des Monats. Falls der 24. auf ein Wochenende oder einen Feiertag fällt, wird die Rente vorher ausbezahlt.

Die Pensionskasse überprüft regelmässig die Anspruchsvoraussetzungen für den Rentenbezug. Wo möglich, erfolgt die Überprüfung mittels Sozialversicherungsnummer automatisiert über die Zentrale Ausgleichsstelle ZAS in Genf. Wo dies nicht möglich ist, erfolgt die Abklärung über die begünstigte Person.

Todesfall

So traurig es ist: Sterben gehört zum Leben. Umso tröstlicher ist es zu wissen, dass das angesparte Altersguthaben nicht einfach verloren geht.

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