Rentenauszahlungen
Die Rentenauszahlungen erfolgen monatlich, jeweils am 24. des Monats. Falls der 24. auf ein Wochenende oder einen Feiertag fällt, wird die Rente vorher ausbezahlt.
Die Pensionskasse überprüft regelmässig die Anspruchsvoraussetzungen für den Rentenbezug. Wo möglich, erfolgt die Überprüfung mittels Sozialversicherungsnummer automatisiert über die Zentrale Ausgleichsstelle ZAS in Genf. Wo dies nicht möglich ist, erfolgt die Abklärung über die begünstigte Person.