Rentenplan
Im Rentenplan wird der Fixlohn gemäss Personalreglement der Zuger Kantonalbank versichert. Versicherte können die Höhe ihrer Sparbeiträge mit den Sparplänen «Basis», «Standard» und «Maximum» selbst bestimmen. Die Wahl des Sparplans erfolgt beim Eintritt in die Pensionskasse und kann anschliessend jeweils per Jahresbeginn geändert werden. Die Entscheidung ist der Pensionskasse bis spätestens 31. Dezember des Vorjahres schriftlich mitzuteilen.